Energieausweise für Wohngebäude

Seit dem 01.05.2014 ist ein Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes vorgeschrieben. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre. Gerne erstelle ich Ihnen einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

Die beiden Arten im Überblick

Bedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis ist verpflichtend für alle Gebäude mit maximal 4 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet worden sind. In allen anderen Fällen herrscht Wahlfreiheit, wobei aus Gründen des geringeren Aufwands häufig der Verbrauchsausweis gewählt wird.
Beim Energiebedarfsausweis wird Ihr Gebäude bilanziert. Das bedeutet, wir errechnen den Energiebedarf Ihres Gebäudes aus den Bauunterlagen und technischen Gebäude- und Heiztechnikdaten unter standardisierten Rahmenbedingungen. Der Ausweis ist also unabhängigen von jeglichem Nutzerverhalten; das bedeutet aber auch, dass aus ihm nicht direkt auf Energiekosten durch Verbrauch geschlossen werden darf.
Es ist hinzuzufügen, dass die Genauigkeit dieses Ausweises elementar von der Genauigkeit der Arbeitsweise des Ausstellers abhängt.

Die wichtigsten Kennwerte im Überblick

Primärenergiebedarfswert

Der Primärenergiefaktor ist ein wichtiger Wert, der durch die Multiplikation des Endenergiebedarfs mit verschiedenen Faktoren wie Sonnenenergie (0) oder Öl (1,1) berechnet wird. Dieser Kennwert gibt Auskunft darüber, wie viel Energie bereits vor dem eigentlichen Verbrauch für die Gewinnung, Umwandlung und den Transport aufgewendet werden musste.

Endenergiebedarfswert

Der Wert zeigt, wie viel Energie pro Jahr und Quadratmeter theoretisch erforderlich ist, um die Wohnräume zu heizen und das benötigte Warmwasser bereitzustellen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Gebäudedaten wie der Art des Heizungssystems inkl. Verteilung im Haus oder der Dicke der Wände. Um die Ergebnisse vergleichbar zu machen, werden zur Errechnung einheitliche Raumtemperaturen und klimatische Bedingungen verwendet. Der Wert ist ein theoretischer, da unterschiedliche Bewohner unterschiedlich heizen und somit kein direkter Schluss auf die tatsächlich individuell anfallenden Energiekosten gezogen werden kann.

Verbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis ist in der Regel mit weniger Aufwand als ein Energiebedarfsausweis verbunden. Hierzu wird der Energieverbrauch aus den Verbrauchsrechnungen (Heizung + Warmwasser) aus drei zusammenhängen Jahren errechnet (letzte Rechnung maximal 18 Monate alt). Darüber hinaus werden etwaige längere Leerstände herausgerechnet. Hierdurch kann es passieren, dass die gleichen Häuser aufgrund unterschiedlichem Heizverhalten unterschiedliche Energieausweise erhalten.

Die wichtigsten Kennwerte im Überblick

Primärenergieverbrauchswert

Der Primärenergiefaktor ist ein wichtiger Wert, der durch die Multiplikation des Endenergieverbrauchs mit verschiedenen Faktoren wie Sonnenenergie (0) oder Öl (1,1) berechnet wird. Dieser Kennwert gibt Auskunft darüber, wie viel Energie bereits vor dem eigentlichen Verbrauch für die Gewinnung, Umwandlung und den Transport aufgewendet werden musste. Es ist entscheidend, diesen Wert zu berücksichtigen, um ein genaues Bild des Energieverbrauchs zu erhalten und effiziente Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen.

Endenergieverbrauchswert

Der Endenergieverbrauchswert gibt an, wie viel Energie jährlich in kWh pro m² für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Da der Endenergieverbrauch auf dem bisherigen Verbrauchsrechnungen basiert, hängt er sehr vom Verhalten der Bewohner ab und erlaubt daher keine exakten Vorhersagen für zukünftige Heizkosten.

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