Energieausweise für Wohngebäude
Die beiden Arten im Überblick
Bedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis ist verpflichtend für alle Gebäude mit maximal 4 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet worden sind. In allen anderen Fällen herrscht Wahlfreiheit, wobei aus Gründen des geringeren Aufwands häufig der Verbrauchsausweis gewählt wird.
Beim Energiebedarfsausweis wird Ihr Gebäude bilanziert. Das bedeutet, wir errechnen den Energiebedarf Ihres Gebäudes aus den Bauunterlagen und technischen Gebäude- und Heiztechnikdaten unter standardisierten Rahmenbedingungen. Der Ausweis ist also unabhängigen von jeglichem Nutzerverhalten; das bedeutet aber auch, dass aus ihm nicht direkt auf Energiekosten durch Verbrauch geschlossen werden darf.
Es ist hinzuzufügen, dass die Genauigkeit dieses Ausweises elementar von der Genauigkeit der Arbeitsweise des Ausstellers abhängt.

Die wichtigsten Kennwerte im Überblick
Primärenergiebedarfswert
Der Primärenergiefaktor ist ein wichtiger Wert, der durch die Multiplikation des Endenergiebedarfs mit verschiedenen Faktoren wie Sonnenenergie (0) oder Öl (1,1) berechnet wird. Dieser Kennwert gibt Auskunft darüber, wie viel Energie bereits vor dem eigentlichen Verbrauch für die Gewinnung, Umwandlung und den Transport aufgewendet werden musste.
Endenergiebedarfswert
Der Wert zeigt, wie viel Energie pro Jahr und Quadratmeter theoretisch erforderlich ist, um die Wohnräume zu heizen und das benötigte Warmwasser bereitzustellen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Gebäudedaten wie der Art des Heizungssystems inkl. Verteilung im Haus oder der Dicke der Wände. Um die Ergebnisse vergleichbar zu machen, werden zur Errechnung einheitliche Raumtemperaturen und klimatische Bedingungen verwendet. Der Wert ist ein theoretischer, da unterschiedliche Bewohner unterschiedlich heizen und somit kein direkter Schluss auf die tatsächlich individuell anfallenden Energiekosten gezogen werden kann.
Verbrauchsausweis

Die wichtigsten Kennwerte im Überblick
Primärenergieverbrauchswert
Endenergieverbrauchswert
Bedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis ist verpflichtend für alle Gebäude mit maximal 4 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet worden sind. In allen anderen Fällen herrscht Wahlfreiheit, wobei aus Gründen des geringeren Aufwands häufig der Verbrauchsausweis gewählt wird.
Beim Energiebedarfsausweis wird Ihr Gebäude bilanziert. Das bedeutet, wir errechnen den Energiebedarf Ihres Gebäudes aus den Bauunterlagen und technischen Gebäude- und Heiztechnikdaten unter standardisierten Rahmenbedingungen. Der Ausweis ist also unabhängigen von jeglichem Nutzerverhalten; das bedeutet aber auch, dass aus ihm nicht direkt auf Energiekosten durch Verbrauch geschlossen werden darf.
Es ist hinzuzufügen, dass die Genauigkeit dieses Ausweises elementar von der Genauigkeit der Arbeitsweise des Ausstellers abhängt.

Die wichtigsten Kennwerte im Überblick
Primärenergiebedarfswert
Der Primärenergiefaktor ist ein wichtiger Wert, der durch die Multiplikation des Endenergiebedarfs mit verschiedenen Faktoren wie Sonnenenergie (0) oder Öl (1,1) berechnet wird. Dieser Kennwert gibt Auskunft darüber, wie viel Energie bereits vor dem eigentlichen Verbrauch für die Gewinnung, Umwandlung und den Transport aufgewendet werden musste.
Endenergiebedarfswert
Der Wert zeigt, wie viel Energie pro Jahr und Quadratmeter theoretisch erforderlich ist, um die Wohnräume zu heizen und das benötigte Warmwasser bereitzustellen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Gebäudedaten wie der Art des Heizungssystems inkl. Verteilung im Haus oder der Dicke der Wände. Um die Ergebnisse vergleichbar zu machen, werden zur Errechnung einheitliche Raumtemperaturen und klimatische Bedingungen verwendet. Der Wert ist ein theoretischer, da unterschiedliche Bewohner unterschiedlich heizen und somit kein direkter Schluss auf die tatsächlich individuell anfallenden Energiekosten gezogen werden kann.
Verbrauchsausweis

Die wichtigsten Kennwerte im Überblick
Primärenergieverbrauchswert
Endenergieverbrauchswert
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