Erstberatung

Bevor Sie eine Planungsleistung für Ihr Gebäude beauftragen, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (§ 48 GEG) ein unentgeltliches, informatorisches Beratungsgespräch vor.

Als zertifizierter Energieberater führe ich dieses Gespräch gerne mit Ihnen. Dabei informiere ich Sie verständlich über die energetischen Anforderungen und mögliche Maßnahmen für Ihr Gebäude.
Nach dem Gespräch erhalten Sie von mir einen offiziellen Nachweis, der die gesetzlich vorgeschriebene Beratung dokumentiert.

Lassen Sie uns Ihre Energie neu denken.

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